Asra Orient Reisen GmbH Reise- und Geschäftsbedingungen

   

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per E-Mail oder Internet erfolgen kann, bieten Sie Asra Orient Reisen GmbH den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der jeweiligen werblichen Ausschreibung verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung durch Asra Orient Reisen GmbH in Form der Rechnung/ Reisebestätigung zustande, diese wird Ihnen übersandt. Bei Buchungen über ein vermittelndes Reisebüro, wird die Bestätigung an dieses übersandt und an Sie ausgehändigt .Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist Asra Orient Reisen GmbH an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Als Annahme gilt auch, wenn der Reisekunde die Reise antritt. 

2. Bezahlung

gem. § 651 k BGB wird eine Anzahlung von 15% des Reisepreises pro Reisegast fällig, welche auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Anzahlung ist binnen einer Woche nach Erhalt der Rechnung / Reisebestätigung nebst Sicherungsschein an Asra Orient Reisen GmbH zu überweisen. Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig, ohne dass es einer nochmaligen Aufforderung bedarf. Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt bzw. versandt. Asra Orient Reisen GmbH übernimmt keine Haftung, wenn infolge verspäteter Zahlungseingänge Reiseunterlagen nicht rechtzeitig verschickt werden können. Erfolgt die Zahlung der vereinbarten Anzahlung auch nach Inverzugsetzung nicht oder wird der restliche Reisepreises nicht vollständig zum vereinbarten Zahlungstermin und trotz danach erfolgter Mahnung/Inverzugsetzung zum letztmöglich genannten Zahlungstermin nicht bezahlt, so steht Asra Orient Reisen GmbH das Recht zur Vertragsauflösung unter Berechnung der in Ziffer 3 der Reisebedingungen aufgeführten pauschalierten Schadenersatzansprüche in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren zu.
bezahlt, steht Asra Orient Reisen GmbH das Recht zur Vertragsauflösung unter Berechnung 7 Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Asra Orient Reisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind.

3. Rücktritt durch Reisekunden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung gegenüber Asra Orient Reisen GmbH von ihrer Reise zurücktreten. In ihrem Interesse empfiehlt es sich dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Erklärung bei Asra Orient Reisen GmbH.
Treten Sie von dem Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an – z.B. wegen nicht rechtzeitigem Erscheinen zu denen in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort - , so kann Asra Orient Reisen GmbH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für getätigte Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit Ihrem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von Asra Orient Reisen GmbH geforderte Pauschale.Die pauschalisierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Flugpauschalreisen/Nur Hotel
bis zum 30. Tag vor Abreise 20%
ab dem 29.-22. Tag vor Abreise 25%
ab dem 21.-15. Tag vor Abreise 30%
ab dem 14.-07. Tag vor Abreise 45%
ab dem 6. Tag vor der Abreise 75% am Reisetag oder bei Nichterscheinen 90 % (nur Hotel 100 % Storno bei Nichterscheinen/ no show )
bei Gruppenreisen: Der Rücktritt von Gruppenbuchungen (Reisen mit Sonderpreisen, Spezialangeboten sowie gruppenermäßigten Buchungen), auch Teilstornos, unterliegen bestimmten Konditionen und wird daher gestaffelt:
bis zum 30. Tag vor Abreise 25%
ab dem 29.-22. Tag vor Abreise 35%
ab dem 21.-15. Tag vor Abreise 40%
ab dem 14.-7. Tag vor Abreise 60% des
ab dem 6. Tag bis zum Abreisetag 90%
Wird aus einer Gruppenbuchung der Reisevertrag durch eine oder mehrere Personen storniert, so ist zu beachten, dass außer den Rücktrittskosten noch zusätzliche Mehrkosten für die verbleibenden Teilnehmer entstehen können, und zwar durch Einzelzimmerzuschläge oder durch einen höheren Reisepreis infolge geringerer Bus-, Schiff-, Flugzeug- oder Appartementbelegung. Wir weisen auf folgende Stornosätze unserer Geschäftspartner wie folgt hin:
Palace on Wheels:
bis zum 60. Tage vor Abreise 10% des Ticketpreises
ab dem 59.-30. Tage vor Abreise 20% des Ticketpreises
ab dem 29. Tage bis zur Abreise 100% des Ticketpreises
Keine Erstattung bei Abbruch der Reise.
Indian Railwayticket
bis 2 Wochen vor der Abreise 25% des Ticketpreises
ab dem 13. Tag bis zur Abreise 50% des Ticketpreises Bitte beachten Sie, dass die berechnete Bearbeitungsgebühr von EUR 15.00 je Personen nicht zurückerstattet wird.
Nur Flug/Linienflüge
Bei vielen Sondertarifen der Airlines gibt es abweichende Regelungen, besonders in der Hochsaison, so dass bei Stornierung 100% des Ticketpreise seitens der Airline berechnet werden können. Hierüber informieren wir Sie bei Ihrer Buchung ausführlich .Bei Linienflügen, auf welche ausdrücklich in der werblichen Ausschreibung hingewiesen wird, erhebt Asra Orient Reisen GmbH für Stornierungen/Änderungen EUR 100 pro ausgestelltem Ticket. Änderungen sind nur auf Anfrage bei der jeweiligen Airline möglich, da es sich um vermittelte Flugleistungen handelt. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Flugscheine und Bahnfahrkarten an Asra Orient Reisen GmbH zurückzugeben, damit diese zurückgegeben werden können, da anderenfalls der volle Ticketpreis berechnet wird.
Mietwagen
Änderungen/Stornierungen sind auf Anfrage möglich, da es sich um vermittelte Leistungen handelt. Regelmäßig betragen die Stornokosten bis einen Tag vor der Reservierung EUR 25 je Reservierung und danach 100% des Mietpreises .Ersatz des Reisenden/Umbuchungen Sie können sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, d.h. bis zu dem Zeitpunkt, bis zu welchem eine Ersetzung unter tatsächlichen Gegebenheiten, noch möglich ist, mithin Reiseunterlagen durch Asra Orient Reisen GmbH neu erstellt werden können. Tritt eine Ersatzperson in den Reisevertrag ein, so kann Asra Orient Reisen GmbH ein Bearbeitungsentgelt von EUR 30 pro Reiseteilnehmer verlangen. Sofern die dritte Person den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, kann Asra Orient dem Wechsel der Person widersprechen. Widerspricht Asra Orient Reisen GmbH dem Wechsel nicht, so tritt die dritte Person statt des ursprünglichen Reiseteilnehmers in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ein. Die dritte Person haftet bei Eintritt neben dem Reisenden als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch ihren Eintritt entstehenden Mehrkosten. Werden auf ihren Wunsch hin nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, kann Asra Orient bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden von EUR 30 bei Pauschalreisen und Flugreisen bis zum 22. Tag vor Reiseantritt; bei Gruppenreisen bis zum 29. Tag vor Reiseantritt erheben. Spätere Umbuchungswünsche sind, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom ursprünglichen Reisevertrag zu den Bedingungen gem. Ziffer 5 mit gleichzeitiger Neuanmeldung durchführbar .

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie aus durch Asra Orient Reisen GmbH nicht zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Asra Orient Reisen GmbH wird jedoch erlangte Erstattungen von Leistungsträgern oder Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Leistung an den Kunden weitergeben.

5. Rücktritt und Kündigung

In folgenden Fällen kann Asra Orient Reisen GmbH vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist - wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Reisepreises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Reisende. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt - wenn Asra Orient in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Flyer/Internet) ausdrücklich auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen hat – kann Asra Orient Reisen GmbH erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, die Reise nicht durchgeführt und der Reisevertrag gekündigt wird. Asra Orient wird dem Reisenden die Erklärung unverzüglich nach Kenntnis des Nichterreichens der Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. Nimmt der Kunde nicht an einer Ersatzreise teil, so wird der gezahlte Reisepreis unverzüglich zurückzuerstatten. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt - wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Asra Orient Reisen GmbH nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze darstellen würde- sofern Asra Orient Reisen GmbH die zum Rücktritt führenden Umstände nicht zu vertreten hat und diese Umstände nachweist sowie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Nimmt der Kunde an der Ersatzreise nicht teil, so erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.  

6. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Asra Orient Reisen GmbH als auch Sie den Vertrag nach § 651 j BGB kündigen.  

7. Gewährleistung/ Mitwirkungsverpflichtung

Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgerecht erbracht, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Asra Orient Reisen GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
Asra Orient Reisen GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie die entsprechende Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben, können Sie nach Reiseende gegenüber Asra Orient Reisen GmbH Minderung des Reisepreises geltend machen.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Asra Orient Reisen GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist, verweigert wurde oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im eigenen Interesse empfiehlt sich wiederum schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten: Eventuell auftretenden Mängeln der Reiseleistungen, sind daher unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen.
Bei nicht Eintreffen des Gepäcks oder Beschädigung müssen Sie an Ort und Stelle eine Schadensanzeige bei der befördernden Fluggesellschaft machen (Property Irregularity Report), da anderenfalls die Zurückweisung von Ansprüchen droht.

8. Haftungsbeschränkungen

Die vertragliche Haftung von Asra Orient Reisen GmbH ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder - soweit Asra Orient Reisen GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen Asra Orient Reisen GmbH gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder gar grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Asra Orient Reisen GmbH bei Sachschäden bis € 4.100,00 bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich Asra Orient Reisen GmbH hierauf berufen. Sofern Asra Orient Reisen GmbH vertraglicher Luftfrachtführer ist, haftet Asra Orient Reisen GmbH ggf. neben dem ausführenden Luftfrachtführer gem. den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, den Zusatzabkommen für Flüge von und nach den USA und Kanada und anderen (Montrealer Abkommen) Das Warschauer Abkommen und die Zusatzabkommen für den USA- und Kanadaverkehr beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigungen von Gepäck.
Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Reisende vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet Asra Orient nur, wenn Asra Orient Reisen GmbH ein Verschulden trifft.
Asra Orient Reisen GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Besuche, Mietwagen vgl. Ziffer 3.4) und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Asra Orient Reisen GmbH empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

9. Ausschluss von Ansprüchen / Verjährung

Sämtliche Ihrer Ansprüche nach §§ 651 c- f BGB müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber Asra Orient Reisen GmbH geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur dann geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
Ihre Ansprüche nach den §§651c - f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und Asra Orient Reisen GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder der Asra Orient Reisen GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10. Pass,Visa,Devisen, Gesundheitsvorschriften

Asra Orient Reisen GmbH informiert den Kunden in der werblichen Ausschreibung über die Pass- und Visumserfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die jeweilige Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Ferner werden dort die Fristen für die Erlangung der Pass- und Visumsdokumente genannt. Der Reisende ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch Asra Orient bedingt ist. Die vorstehende Informationsverpflichtung von Asra Orient Reisen GmbH gilt nur für deutsche Staatsangehörige.
Nichtdeutsche Staatsangehörige haben bei dem jeweils zuständigen Konsulat selber und auf eigene Verantwortung Auskunft über die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften einzuholen und die erforderlichen Fristen einzuhalten. Sollten Einreisevorschriften nicht eingehalten werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann Asra Orient Reisen GmbH den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

11. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Eine Abtretung jeder Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen.
Der Reisende ist nicht berechtigt gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Veranstalter:
Asra Orient Reisen GmbH
Kaiserstr 50
60329 Frankfurt
GF: Anuradha Wickremeratne
HRB 10032 Amtsgericht Frankfurt.
Steuernummer: DE4522850060

Stand 01.12.2008